Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Seegut Blaue Blume Gemeinschafts GmbH, Buchenhain 32, 17268 Boitzenburger Land (nachfolgend „Seegut“).
§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Überlassung des Hauses, von Zimmern und Tagungsräumen des Seeguts zur Beherbergung und Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seeguts in Textform.
§ 2Vertragsschluss
(1) Auf Anfrage des Kunden erstellt das Seegut ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Angebotspreises, mindestens jedoch 500 Euro, beim Seegut eingegangen ist. Mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich und der Termin gesichert.
(2) Maßgeblich für Leistungsumfang und Preise ist das jeweilige Angebot.
§ 3Preise und Zahlung
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Fälligkeit des Restbetrags und weiterer Leistungen ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4An- und Abreise
(1) Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung; am Abreisetag sind sie bis 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
(2) Die Tagungsräume stehen am Anreisetag ab 18:00 Uhr und am Abreisetag bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
(3) Abweichungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
§ 5Rücktritt des Kunden (Stornierung)
(1) Tritt der Kunde bis 14 Wochen vor Anreise vom Vertrag zurück, fallen keine weiteren Kosten an; die geleistete Anzahlung wird einbehalten.
(2) Bei Rücktritt ab 14 Wochen bis 8 Wochen vor Anreise schuldet der Kunde 50 Prozent des vereinbarten Vermietungspreises.
(3) Bei Rücktritt weniger als 8 Wochen vor Anreise schuldet der Kunde 100 Prozent des vereinbarten Vermietungspreises sowie 50 Prozent der gebuchten Verpflegungsleistungen.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass dem Seegut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung werden angerechnet. Der Rücktritt bedarf der Textform; maßgeblich ist der Zugang beim Seegut.
§ 6Rücktritt des Seeguts
(1) Wird die vereinbarte Anzahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist das Seegut zum Rücktritt berechtigt.
(2) Das Seegut ist ferner zum außerordentlichen Rücktritt berechtigt, wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, wenn Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgten oder wenn das Seegut begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährdet.
(3) Der berechtigte Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden; bereits geleistete Zahlungen werden in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Alternative 1 erstattet.
§ 7Nutzung von Haus und Gelände
(1) Umfang der Nutzung (exklusive Nutzung oder einzelne Zimmer und Räume) ergibt sich aus dem Angebot. Personal des Seeguts, das den Betrieb sicherstellt oder vom Kunden gebucht wurde, hat Zugang zu den erforderlichen Bereichen.
(2) Der Kunde behandelt Haus, Einrichtung und Gelände pfleglich und haftet für von ihm, seinen Gästen oder Beauftragten verursachte Schäden nach den gesetzlichen Regeln.
(3) Hunde sind willkommen, müssen auf dem Gelände jedoch angeleint bleiben.
§ 8Haftung des Seeguts
(1) Das Seegut haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Im Übrigen haftet das Seegut nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Bereitstellung von Stellplätzen begründet keinen Verwahrungsvertrag.
§ 9Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Stand: Juli 2026.